Tag: deutschland

Gesetz schafft Ordnung am Himmel
Das gilt jetzt für Drohnen
 
In Deutschland gibt es inzwischen rund eine halbe Million Drohnen. Wo und wie sie fliegen dürfen, war bislang nicht ganz klar geregelt. Nun beendet ein neues Gesetz die Wildwest-Lage im Luftraum.
 
Drohnen sind weit mehr als technisch anspruchsvolle Spielzeuge. Sie helfen unter anderem Handwerkern, Dächer zu kontrollieren, Landwirten, den Pflanzenwuchs zu prüfen oder Versicherungen, Schadenslagen zu überblicken. Fotografen und Filmteams bieten sie die Möglichkeit für spektakuläre Luftaufnahmen. Doch es gibt auch andere Bilder. Auf Videos im Netz ist zu sehen, wie Drohnen plötzlich abstürzen oder wie sie heimlich Aufnahmen von Menschen machen, die ganz offensichtlich nicht gefilmt werden wollen. Angesichts der steigenden Beliebtheit der unbemannten Flugobjekte hat das Bundesverkehrsministerium eine neue Drohnenverordnung erlassen. Was nun für die geschätzten 500.000 Copter in Deutschland gilt, hängt von der jeweiligen Gewichtsklasse ab.
 
Kennzeichnungspflicht für fast alle Drohnen
 
Alle Drohnen mit einem Abfluggewicht von mehr als 250 Gramm – und das sind fast alle, die mehr sind als ein Kinderspielzeug – müssen gekennzeichnet werden. Nicht wie Autos so, dass man sie schon von weitem zuordnen kann. Sie brauchen aber eine Plakette, auf der Name und Adresse des Besitzers verzeichnet sind. Die Kennzeichnung muss sichtbar, dauerhaft und feuerfest sein, so dass bei einem Absturz der Besitzer ausfindig gemacht werden kann. Ein einfacher Aufkleber reicht also nicht. Erste Wahl sind Kennzeichen aus Aluminium mit Gravur. Vorher sollte man sich allerdings beim Hersteller erkundigen, um Probleme mit Sensoren zu vermeiden. Für die Nachrüstung haben Drohnen-Besitzer sechs Monate Zeit. Wer ab Oktober eine Drohne ohne Kennzeichen steuert, begeht eine Ordnungswidrigkeit und muss mit einem hohen Bußgeld rechnen.
 
Drohnenführerschein: Kriterien werden noch festgelegt
 
Wer Drohnen mit mehr als zwei Kilogramm Abfluggewicht steuern will, muss nachweisen, dass er das auch kann. Zumindest, wenn das Gerät außerhalb von Modellflugplätzen in die Luft geht, braucht man einen Drohnen-Führerschein. Den sogenannten Flugkundenachweis bekommt man nach einer Prüfung beim Luftfahrt-Bundesamt oder alternativ bei einem Luftsportverband. Eine einheitliche Ausbildung mit entsprechenden Prüfkriterien gibt es dafür aber noch nicht. Auch hier gilt deshalb eine Übergangsphase bis zum Oktober 2017.
 
Aufstiegserlaubnis nur noch für schwere Drohnen
 
Drohnen für den privaten Gebrauch wiegen selten mehr als zwei Kilogramm. Profis bringen aber auch deutlich schwerere Modelle zum Einsatz. Sie brauchen für Flugobjekte mit mehr als fünf Kilogramm Gewicht eine Aufstiegserlaubnis von der jeweiligen Landesluftfahrtbehörde. Dafür dürfen sie dann auch außer Sichtweite des Steuernden fliegen. Leichtere Modelle dürfen nun grundsätzlich auch ohne diese Genehmigung aufsteigen, egal ob sie gewerblich oder privat betrieben werden. Nur für Nachtflüge muss man eine Lizenz einholen.
 
Wo darf man fliegen und wo nicht?
 
Ohne Aufstiegserlaubnis dürfen Drohnen außerhalb von Modellfluggeländen grundsätzlich nur in Sichtweite und maximal auf 100 Meter Höhe aufsteigen. Sichtweite bedeutet wirklich nur der Bereich, der mit bloßem Auge zu erkennen ist. Ferngläser, On-Board-Kameras oder ähnliche Hilfsmittel zählen also nicht. Eine Ausnahme: Mini-Drohnen mit unter 250 Gramm Gewicht dürfen mit Videobrille auch außerhalb der Sichtweite fliegen. Dabei dürfen sie aber nicht höher als 30 Meter steigen.
 
Die kleinen Drohnen sind auch die einzigen, die ohne Genehmigung über Wohngrundstücken schwirren dürfen – vorausgesetzt, sie empfangen keine optischen oder akustischen Funksignale. Kameraaufzeichnungen von Wohngebieten sind damit illegal – es sei denn, der Grundstücksbesitzer hat das erlaubt. Wer das eigene Dach fotografieren will, kann das natürlich tun.
 
Grundsätzlich verboten sind dagegen Flüge über Menschenansammlungen und Naturschutzgebieten. Auch Einsätze von Polizei oder Rettungskräften dürfen nicht aus der Luft beobachtet werden. Der Luftraum über Hauptverkehrswegen ist tabu, genauso wie An- und Anflugbereiche von Flughäfen. Bei all diesen Zonen gilt jeweils ein Mindestabstand von 100 Metern.
 
Festgelegt ist jetzt auch, was eigentlich selbstverständlich ist: Drohnen müssen bemannten Luftfahrzeugen ausweichen. Nicht neu, aber nach wie vor gültig sind die Regeln fürs Filmen oder Fotografieren fremder Menschen. Hier sind die Persönlichkeitsrechte zu achten. Die Nachbarin beim Sonnenbaden ablichten oder einen Wildfremden auf der Straße in den Fokus zu nehmen, ist verboten. Das gilt für den Fotografen mit der Spiegelreflex genauso wie für den Drohnenpiloten.
 
 
Wir von Bodensee-Luftbild.com haben aufgerüstet und Weiterbildungen absolviert und sind seit Jahren im Besitz von Aufstieggenehmigungen.
 
Interessante Infos findet Ihr auch im Interview von uns mit SEECHAT.TV auf der AERO 2017
https://www.youtube.com/watch?v=Zo9lS0toNDU
 
Infos zu Buchungen für Luftbildaufnahmen wie gehabt unter:
https://www.bodensee-luftbild.com